Familiennachzug
Nachweis der einfachen Kenntnisse der deutschen Sprache
Familie und Ehe sind in der deutschen Gesellschaft verfassungsrechtlich geschützt. Es gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht den Familiennachzug. Bei nachziehenden Ehegatten werden unter anderem grundlegende Deutschkenntnisse vorausgesetzt, damit man sich in Deutschland von Anfang an auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann. Dazu gehört, dass man einfache, alltägliche Ausdrücke verstehen und verwenden und auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben kann. Diese Fertigkeiten gehören zu der Kompetenzstufe A1
des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Ihre Sprachkenntnisse müssen Sie in der Regel vor der Einreise nach Deutschland durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachweisen, z.B. „Start Deutsch 1“ der Telc GmbH. FOKUS Sprachen & Seminare bietet sowohl Intensivkurse als auch Kleingruppen im Onlineformat an, wo man seine Sprachkenntnisse erwirbt und systematisch auf Sprachprüfungen vorbereitet wird. Unsere Sprachschulen in München und Stuttgart sind zertifizierte Prüfungszentren, wo man Deutschprüfungen auf verschiedenen Niveaus ablegen kann.
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