Einbürgerung
Nachweis der Sprachkenntnisse
Wer seit acht Jahren in Deutschland lebt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit genießt man Freizügigkeit in Europa, Visafreiheit in vielen Ländern der Welt und hat konsularischen Schutz im Ausland. Außerdem kann man wählen und auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Unter anderen Voraussetzungen wie z.B. geklärte Identität und eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, muss man über mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
Ihre Deutschkenntnisse können Sie in verschiedenen Deutschkursen von FOKUS Stuttgart erwerben und ausbauen. Bei uns können Sie auch eine telc Deutsch B 1 oder DTZ-Prüfung ablegen und den durch Behörden anerkannten Nachweis in Form eines Sprachzertifikats bekommen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Bitte folgen Sie diesem Link: https://fokussprachen.com/beratung-deutsch/